Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform
SPRT-APP
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das traditionelle generische Maskulin verwendet. Wir meinen immer alle Geschlechter (M/W/D) im Sinne der Gleichbehandlung.
- Präambel
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern, beispielsweise um Gesetzesänderungen, Änderungen der Dienste oder Regelungslücken zu berücksichtigen. Änderungen der AGB wird der Anbieter mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten ankündigen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ankündigung widerspricht. Der Anbieter weist den Nutzer bei der Ankündigung der Änderungen auf das Recht zum Widerspruch und die Folgen des Ausbleibens eines Widerspruchs hin. Widerspricht der Nutzer innerhalb der genannten Frist, gelten für die Nutzung der Dienste weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen.
- Geltungsbereich und Anwendungsbereich
1.Vertragspartner der Nutzer und Inhaber der Plattform ist die SPRT-APP GmbH – Handelsregister: Amtsgericht Ingolstadt unter der Registernummer HRB 10264 (im Folgenden „SPRT APP“). Detaillierte Informationen über SPRT APP können auf der Internetseite www.sprt-app.com unter dem Punkt Impressum abgefragt werden. SPRT APP vermittelt über ihre Plattform zugänglich über eine mobile Applikation übers Internet eine sog. Software-as-a-Service-Leistung (im Folgenden „SPRT-APP-Plattform“) insbesondere aber nicht abschließend Sport- und Bewegungsangebote, Aktivitäten und Ähnliches im Auftrag von Kunden (z.B. Sportvereinen) für Endnutzer (App-User), die die auf der SPRT-APP-Plattform angezeigten Bewegungsangebote finden und wahrnehmen können (im Folgenden „Service“). Der Service liegt hier in der Vermittlung von Angebot und Nachfrage in Bezug auf diese Produkte sowie in der Entwicklung von App-Plattformen, die ggfs. vollständig auf die Kunden zugeschnitten und unter eigenständigen App-Namen vertrieben werden (z.B. „Bewegungskompass“) kann. Darüber hinaus bietet die SPRT APP den Anbietern die Nutzung eines sogenannten „Anbietertools“, welches die dezentrale Verwaltung und Administration von Angeboten in der SPRT APP Plattform sowie eine Verwaltung von verschiedenen Nutzern auf Anbieterseite ermöglicht. Dadurch können Anbieter in verschiedenen Hierarchiestufen (Admin, Redakteur & Leser) die Angebote der SPRT APP Plattform verwalten, welche in Echtzeit in der SPRT-APP-Plattform aktualisiert werden.
Die SPRT-APP-Plattform ist die Plattform von SPRT APP, auf der die Angebote der Anbieter hinsichtlich der Produkte mit der Nachfrage der Kunden hinsichtlich dieser Produkte zusammengebracht werden. Zugang zu dieser Plattform erhalten die Nutzer ausschließlich über eine mobile Applikation (Handy-Applikation bzw. Handy-App), welche über das jeweilige Devices per Internet auf den Service zugreift. Produkte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Dienstleistungen des Anbieters und/oder der Subunternehmen des Anbieters und/oder der Kooperationspartner des Anbieters in Bezug auf insbesondere aber nicht abschließend Sport- und Bewegungsangebote, Aktivitäten und Ähnliches, die der Anbieter über die SPRT-APP-Plattform als Vermittlungsangebot den Kunden zur kostenfreien Teilnahme anbietet (als „Produkte“ bezeichnet), abhängig von den von Kunden gewünschten Funktionen der SPRT-App-Plattform für ihre individuelle Umsetzung der App-Plattform. Die Details dieser Produkte ergeben sich aus Beschreibungen dieser Produkte, die der Anbieter auf die SPRT-APP-Plattform hochlädt. Im Rahmen dieser AGB wird aus Gründen der Leserlichkeit ein Angebot/Produkt oder ein angebotener Termin als Ticket tituliert. Das Ticket stellt das Angebot innerhalb der SPRT App dar.
1.2 Die Nutzer der SPRT-APP-Plattform unterteilen sich in zwei Kategorien. Nutzer in der Rolle als Anbieter von Bewegungsangeboten werden als „Anbieter“ bezeichnet. Nutzer in der Rolle des Endkonsument dieser Produkte, an den die Anbieter dessen Produkte auf Grundlage dieses Vertrages kostenfrei reservieren, werden als „Kunden“ bezeichnet. Sofern allgemein vom „Nutzer“ gesprochen wird, ist hiervon der Nutzer der SPRT-APP-Plattform unabhängig seiner Nutzerkategorie gemeint. Jeder Nutzer muss sich zunächst als Kunde auf der SPRT-APP-Plattform registrieren und kann danach über eine weiterführende Registrierung als Anbieter auf SPRT-APP-Plattform auf Grundlage dieser AGB zugelassen werden. Ein Anbieter kann daher auch in der Rolle des Kunden auf der SPRT-APP-Plattform agieren.
1.3 Unter den Begriff „Nutzungsvertrag“ wird der vertragliche Teilbereich des Service verstanden, der die generelle Nutzung der SPRT-APP-Plattform durch den Nutzer betrifft.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können als PDF-Datei www.sprt-app.com/rechtliches/ abgespeichert werden. Die Nutzer sind auch zum Ausdruck berechtigt. Der Nutzer kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite von SPRT APP abrufen, ausdrucken sowie speichern.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesem Vertrag nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand dieses Vertrages ist die (i) Nutzungseinräumung des Service von SPRT APP für den Nutzer sowie (ii) der Austausch von Tickets (Teilnahme-Angeboten) zwischen den Anbietern und den Kunden.
2.2 Im Rahmen der Nutzung der SPRT-APP-Plattform, die diesem Nutzungsvertrag unterliegt, gibt SPRT APP zum einen seinen Nutzern in der Rolle als Kunden mittels Zugangs auf die SPRT-APP-Plattform eine Übersicht über alle verfügbaren Produkte aller Anbieter von SPRT APP, damit der Kunde die Möglichkeit hat, je nach Suchkriterien an kostenlosen Angeboten teilzunehmen und zum anderen seinen Nutzern in der Rolle als Anbieter (nach erweiterter Registrierung (ergänzende Registrierung)) die Möglichkeit selber eigene Produkte auf die SPRT-APP-Plattform mit Hilfe des Anbietertools auf Grundlage dieser AGB einzustellen, damit die Kunden diese Angebote finden und je nach Suchkriterien diese Angebote auf der SPRT-APP-Plattform einsehen können. SPRT APP stellt den Nutzern die SPRT-APP-Plattform nur zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den Nutzer hierauf zuzugreifen. Weder Quellcode noch Objektcode der Software werden dem Nutzer überlassen. Die Nutzer erhalten lediglich die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die SPRT-APP-Plattform, welche auf einem zentralen Server gehostet ist, mittels Internet via einer mobilen Applikation zu zugreifen und zu nutzen.
2.3 Im Rahmen dieses Service bietet SPRT APP stellvertretend für den Anbieter (den Kunden) den kostenlosen Erwerb der Produkte auf Grundlage dieser AGB an und vermittelt den Vertragsschluss zwischen Kunden und Anbieter auf Grundlage dieser AGB direkt.
- Nutzungsrechteinräumung
SPRT APP räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den in dieser AGB bezeichneten Service während der Dauer des Nutzungsvertrages-Plattform im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen der Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Nutzer darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Der Nutzer darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von SPRT APP, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Nutzer eingesetzten Hardware. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Nutzer somit ausdrücklich nicht gestattet.
- Registrierung bei der SPRT-App-Plattform
4.1 Damit der Kunde die Angebote auf der SPRT-APP-Plattform einsehen kann, muss er sich auf Grundlage dieser AGB registrieren und diesen Nutzungsvertrag mit SPRT APP eingehen (im Folgenden „Nutzungsvertrag“). Der Nutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Kunden in Bezug auf die Nutzung der SPRT-APP-Plattform in seiner Rolle als Kunde. Damit der Anbieter seine Produkte auf der SPRT-APP-Plattform einstellen kann, muss er sich auf Grundlage dieser AGB ergänzend registrieren und eine den bisherigen Nutzungsvertrag erweiternde Vereinbarung mit SPRT APP auf Grundlage dieser AGB eingehen, um die Nutzerrolle als Anbieter von SPRT APP freigeschaltet zu bekommen (im Folgenden „ergänzende Registrierung“). Die Rechte und Pflichten dieses Nutzungsvertrags-Plattform auf Grundlage dieser AGB und diese AGB gelten sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter. Lediglich Teilbereiche dieser AGB, welche sich an den Anbieter in seiner Nutzerrolle richten, gelten ausschließlich für den Anbieter. Es besteht keine Verpflichtung von SPRT APP die SPRT-APP-Plattform für alle Endgeräte oder zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen. SPRT APP darf jedoch dem Nutzer Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren. SPRT APP behält sich das Recht vor, die SPRT-APP-Plattform technisch und inhaltlich zu ändern und weiterzuentwickeln. Die SPRT App behält sich vor den Kunden technische Änderungen im Rahmen einer AGB Änderung mitzuteilen SPRT APP und ihre Werbe-Partner können servicerelevante Informationen per SPRT-APP-Plattform um Zusatzinformationen oder Werbung z.B. von Sponsoren ergänzen.
4.2 Damit der Nutzer die SPRT-APP-Plattform als Kunde nutzen kann, muss er sich auf Grundlage dieser AGB registrieren. Über den Online-Registrierungsprozess kann sich der Nutzer auf der Plattform wie folgt anmelden. Die Absendung der Online-Registrierung als Kunde (durch das Klicken auf den Button „OK“ (Button-Klick)) stellt eine rechtsverbindliche Offerte zum Vertragsschluss gegenüber SPRT APP auf Grundlage dieser AGB in seiner Nutzerrolle als Kunde in Bezug auf die Nutzungsvertrag dar. Durch das Klicken auf den OK Button stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner Daten ausschließlich bei der Verwendung der App zu. Der Kunde wird per E-Mail über den Eingang seiner Registrierungsanfrage informiert. Im Anschluss versendet SPRT APP nach Prüfung der Anfrage eine E-Mail an den Kunden, welche einen Aktivierungslink enthält. Der Kunde muss seine Registrierung durch Anklicken des Aktivierungslinks aktivieren. Hierdurch kommt jedoch noch kein Nutzungsvertrag mit SPRT APP zu Stande. Ein solcher kommt mit SPRT APP erst zu Stande, wenn SPRT APP dem Kunden in einer Bestätigungsmail den Vertragsschluss (Nutzungsvertrag in Bezug auf diese AGB) bestätigt oder das Benutzerkonto des Kunden in seiner Nutzerrolleneigenschaft als Kunden freischaltet (im Folgenden „Nutzungsvertrag“). Es obliegt jedoch SPRT APP in ihrem eigenen Ermessen zu entscheiden, ob der jeweilige Kunde freigeschaltet wird bzw. ob ein Nutzungsvertrag mit diesem abgeschlossen wird. SPRT APP richtet für den Kunden im Falle einer erfolgreichen Registrierung ein individuelles und persönliches Benutzerkonto ein, damit der Nutzer seine Rolle als Kunde auf der SPRT-APP-Plattform wahrnehmen kann. Der Kunde erhält ein Benutzername und ein Passwort. Das Passwort ist geheim zu halten und der Zugang zu dem Benutzerkonto sorgfältig zu sichern. Im Rahmen der Registrierung wird der Kunde nicht nur Details im Zusammenhang mit seiner Person, sondern ggfs. auch Informationen zu Zahlungsmodalitäten auf der SPRT-APP-Plattform hinterlegen. Der Kunde ist verpflichtet, nicht nur im Rahmen der Registrierung, sondern auch im Rahmen der Änderung oder Ergänzung seiner Daten, insbesondere aber nicht abschließend folgende Details wahrheitsgemäß anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ggfs. Bankverbindungsdaten. Bis zum verbindlichen Abschluss der Registrierung (siehe oben, Button-Klick) kann der Nutzer seine Eingaben im elektronischen Anmeldeprozess über die üblichen Eingabegeräte korrigieren. Der Nutzer kann mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ggfs. ist die Veränderung der Darstellungsgröße hilfreich für die bessere Erkennbarkeit von Eingabefehlern.
4.3 Damit der Nutzer als Anbieter die SPRT-APP-Plattform nutzen kann, muss er sich auf Grundlage dieser AGB ergänzend Registrieren. Hierzu muss der Nutzer dieselbe Online-Registrierung wie die Kunden durchlaufen. Die Anmeldung und der abgeschlossene Nutzungsvertrag auf Grundlage der AGB bleibt von dieser erweiternden Registrierung in ihrer Wirksamkeit unberührt, da der Anbieter auch in seiner Rolle als Kunde von anderen Anbietern Produkte erhalten kann. Der Anbieter wird per E-Mail über den Eingang seiner Registrierungsanfrage informiert. Im Anschluss versendet SPRT APP nach Prüfung der Anfrage eine E-Mail an den Nutzer, welche einen Aktivierungslink enthält. Der Anbieter muss seine Registrierung durch Anklicken des Aktivierungslinks aktivieren. Hierdurch kommt jedoch noch keine ergänzende Vereinbarung der Parteien hinsichtlich seiner Nutzerrolle als Anbieter und eine Erweiterung seiner Registrierung auf Grundlage dieser AGB zu Stande. Ein solcher kommt mit SPRT APP erst zu Stande, wenn SPRT APP dem Anbieter in einer Bestätigungsmail den Vertragsschluss in Bezug auf die ergänzende Registrierung bestätigt oder das Benutzerkonto des Nutzers um die Nutzerrolleneigenschaft als Anbieter freischaltet. Es obliegt jedoch SPRT APP in ihrem eigenen Ermessen zu entscheiden, ob der jeweilige Nutzer als Anbieter freigeschaltet wird bzw. ob eine ergänzende Registrierung als Erweiterung des Nutzungsvertrags-Plattform mit diesem abgeschlossen wird. SPRT APP richtet für den Anbieter im Falle einer erfolgreichen Registrierung eine Erweiterung des Benutzerkonto ein, damit der Nutzer seine Rolle als Anbieter auf der SPRT-APP-Plattform wahrnehmen kann und das Anbietertool zur Verwaltung von SPRT-APP-Plattform-Inhalten nutzen kann. Der Anbieter erhält für die Anmeldung im Anbietertool keinen neuen Benutzernamen und kein neues Passwort, sondern nutzt dieselben Einwahldaten wie für die Anmeldung in der mobilen Applikation. Das Passwort ist weiterhin geheim zu halten und der Zugang zu dem Benutzerkonto sorgfältig zu sichern. Im Rahmen der Registrierung wird der Anbieter nicht nur Details im Zusammenhang mit seinem Unternehmen, sondern auch in Bezug auf seine Produkte auf die SPRT-APP-Plattform hochladen. In Bezug auf die Produkte ist der Anbieter verpflichtet, nicht nur im Rahmen der ergänzenden Registrierung, sondern auch im Rahmen der Änderung oder Ergänzung des Produktumfangs, insbesondere aber nicht abschließend folgende Details wahrheitsgemäß anzugeben: wesentlichen Informationen zur Beschreibung der Bewegungsangebots- oder Orts, Fotos, verfügbare Termine und Leistungsdetails. Um als Eintrag auf der SPRT-APP-Plattform zu erscheinen, muss das Produkt eine gültige physische Adresse haben. Der Anbieter hat die Möglichkeit, diese Inhalte nach erfolgter Freischaltung selbstständig und eigenverantwortlich mit Hilfe des Anbietertools zu erstellen und in der SPRT-APP-Plattform zu veröffentlichen. Die SPRT APP ist hierbei nicht für die erstellten Inhalte und angegebenen Leistungsdetails verantwortlich, verpflichtet sich aber, alle Inhalte auf inhaltliche Korrektheit stichprobenartig zu prüfen und nach eigenem Ermessen bei Feststellung von unsachgemäßer Nutzung des Anbietertools die betroffenen Inhalte und Nutzer in der Rolle des Anbieters zu entfernen und weiteren Zugriff auf das Anbietertool zu sperren. Selbstverständlich können nach Rücksprache mit SPRT APP jederzeit inhaltliche Änderungen durch die SPRT APP vorgenommen werden. Die Anbieter erhalten mit dem Zugang zum Anbietertool jedoch auch die Möglichkeit, abhängig von der Berechtigungsstufe (Admin, Redakteur, Leser) Inhalte selbstständig und eigenverantwortlich zu editieren.
Bis zum verbindlichen Abschluss der Registrierung (siehe oben, Button-Klick-2) kann der Nutzer seine Eingaben im elektronischen Anmeldeprozess über die üblichen Eingabegeräte korrigieren. Der Nutzer kann mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ggfs. ist die Veränderung der Darstellungsgröße hilfreich für die bessere Erkennbarkeit von Eingabefehlern.
4.4 Der Nutzer wird hiermit ausdrücklich insbesondere darauf hingewiesen, dass…
- …dass das Erhalten eines Produktes ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden direkt zustande kommt und keinerlei Verpflichtungen aus dem Produkt zu Lasten von SPRT APP existieren.
4.5 SPRT APP behält sich das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob der Anbieter noch ordnungsgemäße und taugliche Produkte auf der SPRT-APP-Plattform zur Verfügung stellt (das Ermessen der Bewertung dieser Frage obliegt allein SPRT APP), um den Nutzern dessen Erwerb zu ermöglichen. Sollte diese Vertragsvoraussetzung nicht mehr vorliegen, kann SPRT APP das Benutzerkonto bzw. die Produkte des entsprechenden Anbieters sperren und den Nutzungsvertrag sofort (fristlos) kündigen.
4.6 Die Nutzung der SPRT-APP-Plattform (Nutzungsvertrag) an sich erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
4.7 Der Kunde sichert bei der Registrierung für den Nutzungsvertrag (gem. § 4.2 dieser AGB) auf der SPRT-APP-Plattform gegenüber SPRT APP ausdrücklich zu und garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, …
- … dass alle angegebenen Daten im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.
- … dass er volljährig ist.
- … dass er eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen seiner Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontaktdaten) und Angaben hierzu unverzüglich SPRT APP per Änderung im Account der SPRT-APP-Plattform mitteilt.
- … dass er eine Weitergabe der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte verhindern. Der Kunde haftet für die verursachten Schäden, die SPRT APP durch den Verlust oder die Weitergabe der Anmeldedaten entstanden ist.
4.8 Der Anbieter sichert bei der ergänzenden Registrierung (gem. § 4.3 dieser AGB) gegenüber SPRT APP ausdrücklich zu und garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, …
- … dass alle angegebenen Daten im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.
- … dass er volljährig oder eine juristische Person ist.
- … dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
- … dass er eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen seiner Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontaktdaten) und Angaben hierzu unverzüglich SPRT APP per Änderung im Account der SPRT-APP-Plattform mitteilt.
- … dass er eine Weitergabe der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte verhindern. Der Anbieter haftet für die verursachten Schäden, die SPRT APP durch den Verlust oder die Weitergabe der Anmeldedaten entstanden ist.
- … dass er die Produkte im veröffentlichten Umfang tatsächlich anbietet und die Konditionen in Wirklichkeit nicht von den Veröffentlichungen abweichen.
- … dass die Produkte im Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Kunden die in der SPRT-APP-Plattform dargestellten Eigenschaften, Leistungsdetails und Ausstattung haben.
- … dass er mit den Produkten und Produkt-Details der Produkte keine Rechte Dritter verletzt.
- … dass die Leistungserbringungen auf Grundlage der Tickets in Compliance mit dem jeweils anwendbaren Recht stehen.
- … dass SPRT APP unverzüglich darüber informieren wird, wenn seine Produkte kurzfristig nicht verfügbar sein sollten.
4.9 SPRT APP selber ist weder Anbieter noch Leistungserbringer der Produkte. SPRT APP stellt lediglich die Plattform zur Verortung von Bewegungsorten und -Angeboten zur kostenlosen Nutzung durch Kunden zur Verfügung und vermittelt ggfs. den Vertragsabschluss der Tickets und ist dabei als Vertreter mit Abschlussvollmacht ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages berechtigt, für den Anbieter Produkte zum Erwerb gegenüber den Kunden abzuschließen und Erklärungen entgegenzunehmen. Alle (Rechts-) Streitigkeiten sind zwischen dem Anbieter und den Kunden direkt durchzusetzen.
4.10 Der Nutzer räumt SPRT APP ein unentgeltliches, unwiderrufliches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und übertragbares Recht ein, die Inhalte (insbesondere Profildaten (Texte und Fotografien), Inserats Beschreibungen der Produkte und des Unternehmens des Anbieters (Texte und Fotografien)), die vom Nutzer an SPRT APP zur Erfüllung des Service zur Nutzung bereitgestellt werden, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu bearbeiten. SPRT APP ist insbesondere berechtigt, …
- die Inhalte in elektronische Datenbanken, elektronische Datennetze, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mit digitalen und anderweitigen Übertragungstechniken (z.B. Internet, WAP, GPRS, UMTS) einem beschränkten oder unbeschränkten Personenkreis derart zur Verfügung zu stellen, dass die Inhalte mittels stationärer oder mobiler Endgeräte aller Art (z.B. PCs, Smartphones oder Tablets) unabhängig von Zeit und Standort abgerufen, wiedergegeben, gespeichert, weitergesendet und auch ausgedruckt werden können, insbesondere unter Verwendung von Telemedien, internetbasierten Plattformen und E-Mails;
- die Inhalte in elektronischen Speichermedien aller Art zu vervielfältigen und zu verbreiten; und unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Urheber, der Inhaber von Leistungsschutzrechten und sonstiger verwandter Schutzrechte unter Verwendung analoger oder digitaler Techniken zu systematisieren, zusammenzufassen, zu kürzen, zu teilen, neu anzuordnen, zu verkleinern, zu vergrößern, mit anderen Werken zu verbinden, zu übersetzen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten und
- die Inhalte zum Zwecke der Werbung für SPRT APP auch an Werbepartner zu übermitteln, welche die Inhalte auf der von ihr betriebenen Plattform (gemeinsam mit den dort platzierten Werbemittel) anzeigen.
4.11 Sofern SPRT APP selber Inhalte (insbesondere Texte und Fotografien) von den Inhalten gem. § 4.10 dieser AGB anfertigt oder über einen Dritten anfertigen lässt, stehen die Rechte an diesen Inhalten ausschließlich SPRT APP zu. Durch die Veröffentlichung dieser Inhalte auf dem Profil des Nutzers bzw. dem Eintrag zum Produkt des Anbieters entsteht für den jeweiligen Nutzer keinerlei selbständige Nutzungsrechte an diesen Inhalten. Insbesondere darf der Nutzer diese Inhalte außerhalb der SPRT-APP-Plattform nicht benutzen oder diese Inhalte lokal auf seinem Computer speichern.
4.12 Die Verfahren dieses Vertrages haben insbesondere aber nicht abschließend das Ziel, dass die Informationen über die Produkte und das Unternehmen des Anbieters stets aktuell sind und so nah an die Wirklichkeit reichen, dass der Kunde einen möglichst umfassenden Einblick über die Produkte und den Anbieter bekommt. Dem Anbieter ist bewusst, dass der Grund, warum die Kunden die Produkte auf der SPRT-APP-Plattform buchen, wesentlich von den Leistungsdetails und den Preisen der Produkte abhängt. Sollte daher durch Änderungen an den Produkten neu anzufertigende Inhalte gem. § 4.3 im Sinne von § 4.12 dieser AGB notwendig werden, ist der Anbieter verpflichtet, diese Änderungen entsprechend SPRT APP anzuzeigen.
4.13 SPRT APP behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorhergehender Mahnung aus ihrem freiem Ermessen ein oder alle Profil(e) des Nutzers und/oder ein oder alle Produkte des Anbieters zu entfernen oder den Zugriff auf diese(n) zu sperren, um aus ihrer Sicht unzulässige, nicht aktuelle, dieser AGB widersprechende oder schädliche Profile bzw. Produkte zu verhindern, wobei SPRT APP nicht für Konsequenzen haftet, die sich aus dem erfolglosem Versuchs, ein solches Profil bzw. Produkt zu entfernen, ergeben.
Seitenumbruch
- Tickets-Vermittlung und Bedingungen
5.1 Welche spezifische Produkte Gegenstand des Tickets sind, richtet und definiert sich nach den Angaben und Details der Vermittlung auf der SPRT-APP-Plattform im Rahmen des Buchungsprozesses an die Nutzer. Als Ticket wird das inserierte Angebot bezeichnet, welches durch die Nutzer gebucht werden kann.
5.2 Der Kunde wählt auf der SPRT-APP-Plattform ein Produkt aus und kann ausschließlich auf Grundlage dieser Leistungsdetails die Teilnahme an dem Produkt (Einzelvertragsschluss) bei SPRT APP anfragen. SPRT APP wird diese Anfrage dann kurzfristig prüfen. SPRT APP vermittelt hier den Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Das Vertragsverhältnis in Bezug auf eine Teilnahme am Angebot kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Welche Produkte entsprechend seinen Kriterien verfügbar sind, kann der jeweilige Nutzer auf der SPRT-APP-Plattform erkennen.
5.3 Die Angebotsanfrage erfolgt auf der SPRT-APP-Plattform durch den Kunden gegenüber SPRT APP als bevollmächtigter Erklärungsempfänger für den Anbieter (im Sinne der Stellvertretung). Der Kunde bindet sich an die Buchungsanfrage für eine Dauer von einem (1) Werktag. Die Buchungsanfrage stellt keinerlei bindende Buchung dar, sondern dient ausschließlich der Organisation von offerierten Angeboten. Die Darstellungen der Produkte auf der SPRT-APP-Plattform sind lediglich als sog. Aufforderungen zur Abgabe von Ticketanfragen durch den Kunden zu verstehen (sog. invitatio ad offerendum) und nicht als verbindliche Angebote durch den Anbieter oder von SPRT APP. Mit der Ticketannahme übermittelt SPRT APP die Vertragsdokumentation und Rechnungen an die betreffenden Kunden und den betreffenden Anbieter des Tickets. Bis zum verbindlichen Absenden der Ticketanfrage (siehe oben, Button-Klick-Buchung) kann der Kunde seine Eingaben im elektronischen Buchungsprozess über die üblichen Eingabegeräte korrigieren. Der Kunde kann mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ggfs. ist die Veränderung der Darstellungsgröße hilfreich für die bessere Erkennbarkeit von Eingabefehlern.
5.4 Solange der Anbieter (i) seine Produkte auf der SPRT-APP-Plattform gelistet lässt und damit den Kunden auf Grundlage dieser AGB die Produkte zum unentgeltlichen Erwerb zur Verfügung stellt und (ii) den Nutzungsvertrag mit SPRT APP nicht rechtskräftig beendet hat, ist SPRT APP hiermit berechtigt und bevollmächtigt über die SPRT-APP-Plattform im Rahmen dieser AGB als Vertreter die Ticketanfragen per Ticketannahme für den Anbieter im Rahmen des unentgeltlichen Ticket-Erwerbs auf Grundlage dieser AGB anzunehmen (im Folgenden „SPRT-Vollmacht“). Der Anbieter bevollmächtigt und beauftragt SPRT APP damit, in seinem Namen und auf seine Rechnung eigenständig seine Produkte über Tickets den Kunden anzubieten (sprich die Ticketanfragen sofort anzunehmen), wenn das angefragte Produkt in der fraglichen Zeit gemäß den Eintragungen des Anbieters auf der SPRT-APP-Plattform verfügbar ist (sprich nicht gemäß dem systemgemäßem Kenntnisstand von SPRT APP zum Zeitpunkt der Ticketannahme ausgebucht oder nicht verfügbar ist). Die SPRT-Vollmacht kann jederzeit vom Anbieter gegenüber SPRT APP widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs der SPRT-Vollmacht ist SPRT APP jedoch berechtigt, alle Produkte des Anbieters von der SPRT-APP-Plattform unverzüglich zu entfernen. Im Falle eines Widerrufs der SPRT-Vollmacht räumt der Anbieter SPRT APP eine Umsetzungsfrist für die Deaktivierung der Produkte auf der SPRT-APP-Plattform von einem (1) Werktag ein. Dem Anbieter ist bewusst, dass während dieser Umsetzungsfrist weiterhin Produkte angeboten werden können und Tickets zu Gunsten der Kunden erstellt werden können.
5.5 Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von SPRT APP gegenüber dem Kunden nicht ausgesprochen. Bevor SPRT APP über die Ticketanfrage entscheidet, prüft das System von SPRT APP (in der SPRT-APP-Plattform), ob das Produkt beim Anbieter gemäß den vom Anbieter mitgeteilten freien Kapazitäten und Terminen im erforderlichen Umfang laut der Eintragung im System verfügbar ist. Sollte der Anbieter in der SPRT-APP-Plattform hinterlegt haben, dass zum fraglichen Termin kein Produkt verfügbar ist, wird SPRT APP die Ticketanfrage des Kunden zurückweisen bzw. ablehnen.
- Laufzeit und Kündigung
6.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
6.2 Die Nutzer können den Nutzungsvertrags-Plattform jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden. SPRT APP kann diesen Vertrag mit einer Frist von einer (1) Woche ab dem Zugang der Kündigung beim Nutzer per E-Mail ordentlich kündigen.
6.3 Dieser Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund für SPRT-APP, liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich vor, wenn…
6.3.1 der Anbieter liquidiert oder über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder ein ähnlich schwerwiegendes Verfahren gegen den Nutzer eingeleitet wird.
6.3.2 der Nutzer seine wesentlichen Vertragspflichten oder eine andere wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verletzt, sofern dieser Vertragsbruch nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Aufforderung durch SPRT APP abgestellt wird.
6.3.3 der Anbieter die Inhalte und/oder Details der Produkte verändert oder Ähnliches ohne, dass der Anbieter SPRT APP hierüber informiert hat bzw. die Änderungen auf der SPRT-APP-Plattform einzupflegen.
6.3.4 der Anbieter seiner Leistungspflichten aus den jeweiligen Tickets gegenüber den Kunden nicht nachkommt. Hierfür bedarf es ausdrücklich keiner Abmahnung.
6.3.5 der Anbieter die Regelungen gem. § 4.5 dieser AGB verletzt.
6.3.6 der Kunde gegen die Zusicherung nach § 4.7 und/oder der Anbieter gegen die Zusicherung nach § 4.7 dieser AGB nach Abmahnung unter einer Besserungsfristsetzung von zwei (2) Wochen weiterhin verstoßen.
6.3.8 die Nutzer unter Umgehung der SPRT-APP-Plattform direkt ohne SPRT APP ein Erwerb eines Tickets, welches oder vergleichbar von diesem Anbieter über die SPRT-APP-Plattform erwerbbar ist, direkt vereinbaren, ohne dies SPRT APP unverzüglich mitzuteilen.
6.3.9. der Nutzer oder Anbieter gegen allgemeine Grundsätze des Umgangs und der Kommunikation innerhalb der Community der SPRT-APP-Plattform verstößt, indem er rassistische, fremdenfeindliche, nicht-jugendfreie oder vergleichbare Inhalte in der SPRT-App-Plattform veröffentlicht.
6.4 Alternativ zu § 6.3 kann SPRT APP in diesen Fällen auch einfach nur die Produkte des Anbieters, die Nutzerrolle als Anbieter des Anbieters und/oder den Zugriff des Nutzers auf sein Account auf der SPRT-APP-Plattform sperren.
6.5 Die Kündigung reicht in Textform oder per Konto-Löschen (Button) auf der SPRT-APP-Plattform.
6.6 Die Kündigung hat die Auflösung der gesamten Zusammenarbeit mit dem Nutzer auf Grundlage der AGB und des Nutzungsvertrag zur Folge, wodurch auch die Produkte des Anbieters von der SPRT-APP-Plattform unverzüglich entfernt werden und auch die Zugriffsrechte des Nutzers auf die Nutzung des Service der SPRT-APP-Plattform gesperrt werden. Das Vertragsende des Nutzungsvertrags-Plattform lässt bereits verbindlich abgeschlossene Tickets (Einzelvertragsschlüsse durch Ticketannahmen), die vor dem Vertragsende vereinbart worden sind, unangetastet. Diese Tickets werden dann noch vertragsgemäß abgewickelt und etwaige Provisionen bezahlt. Die Vertragsparteien werden im Sinne dieses Vertrages die Abwicklung bestehender Rechte und Pflichten unverzüglich bewirken, so dass die Beendigung zeitnah ordentlich abgewickelt wird.
6.7 Nach Vertragsende des Nutzungsvertrags-Plattform hat der Nutzer keinen Zugang mehr zu seinem Account und zu seinem Profil. SPRT APP ist für die Sicherung der im Account und dem Profil hinterlegten Informationen nicht verantwortlich. Der Nutzer ist daher angehalten, rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit die für ihn relevanten Daten sofern nach diesem Vertrag zulässig auf einem von SPRT APP unabhängigem Speichermedium zu sichern, was jedoch die Regelung gem. § 4.11 dieser AGB unangetastet lässt.
- Datenschutz und Sicherheit
7.1 SPRT APP ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlage dafür sind insbesondere aber nicht abschließend das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von SPRT APP auf der Internetseite bzw. SPRT-APP-Plattform verwiesen.
7.2 SPRT APP ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Produktdaten und Daten zur Ortsbestimmung der Produkte zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Nutzungsvertrages-Plattform und der jeweiligen Vermittlung der Tickets notwendig ist. Zur exakten Bestimmung der Tickets des Kunden werden die einzelnen Buchungen mit Produkt-Details, Datum, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Kunden-Daten, Produkt-Leistungs-Details und Anbieter-Daten erfasst. Diese Daten werden dann für den Service von SPRT APP verwendet.
7.3 SPRT APP gibt – sofern in diesem Vertrag nicht anders geregelt wird – in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt SPRT APP den Nutzern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.
7.4 Der Anbieter ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
- 8. Verantwortlichkeit für Inhalte
8.1 Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, die er auf der SPRT-APP-Plattform einstellt, allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die vom Anbieter im Rahmen des Angebots seiner Produkte und seines Unternehmens, die Angaben zu seiner Person sowie die hinterlegten Bilddateien bzw. die vom Kunden im Rahmen seines Accounts gemachten Beschreibungen, die Angaben zu seiner Person sowie die hinterlegten Bilddateien (gemeinsam im Folgenden „Inserat“). Der Nutzer wird die Inhalte des Inserats vor der Einstellung sorgfältig prüfen. Eine Überprüfung des Inserats durch SPRT APP kann bedarfsweise erfolgen.
8.2 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das Inserat richtig und vollständig sind, und im Fall des Anbieters in Bezug auf die Produkte richtig und vollständig beschrieben werden. Dabei haben sie mindestens diejenigen Angaben zu machen, die von SPRT APP als verpflichtend gekennzeichnet sind.
8.3 Der Anbieter versichert und gewährleistet durch die Einstellung eines Inserates im Sinne von § 9.1 dieser AGB, dass er zur Leistungserbringung dieser Produkte und zur Verwendung der Inhalte der Produktbeschreibungen berechtigt ist. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung sowie der dafür erforderlichen Vervielfältigung und Bearbeitung. Darüber hinaus hat er sicher zu stellen, dass…
- die Inserate und sonstigen Inhalte sich ausschließlich auf die angebotenen Produkte beziehen;
- Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen;
- nicht diskriminierend gegen Rassen, beleidigend, schikanierend, sittenwidrig oder sexuell freizügig sind;
- keine Informationen oder Daten enthalten, zu deren Übertragung der Anbieter vertraglich und/oder nach geltendem Recht nicht berechtigt ist (z.B. Geschäftsgeheimnisse, geschützte oder vertrauliche Informationen, von denen sie im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen Kenntnis erhalten haben oder die einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterfallen) und
- nicht (auch nicht mittelbar) in Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder verwandte Schutzrechte, Warenzeichenrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte eingreifen.
8.4 Der Nutzer verpflichtet sich (soweit erforderlich), Hinweise auf Urheberschaft, Copyright oder ähnliche Rechte bei Einstellung der Inhalte wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
8.5 Der Nutzer stellt SPRT APP von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen SPRT APP wegen der vom Nutzer eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer ersetzt SPRT APP jeglichen Schaden, den SPRT APP wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die hierauf beruhen, entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Der Nutzer unterstützt SPRT APP bei der Rechtsverteidigung.
8.6 SPRT APP ist berechtigt, Inhalte ganz oder teilweise von der SPRT-APP-Plattform zu entfernen und zu löschen, wenn diese den in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen nicht entsprechen.
- 9. Haftung
9.1 SPRT APP garantiert die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieser AGB.
9.2 Für den Fall, dass Leistungen von SPRT APP von unberechtigten Dritten in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung.
9.3 Schadensersatzansprüche gegen SPRT APP sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, SPRT APP, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SPRT APP nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch SPRT APP, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. SPRT APP haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.
9.4 Für den Verlust von Daten haftet SPRT APP insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.5 SPRT APP haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch SPRT APP, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- 10. Unterbrechung | Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Software
10.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
10.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der Software ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen achtundvierzig (48) Stunden ab Kenntnis oder Information durch SPRT-App.
10.3 Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach diesem Vertrag (insbesondere der nach § 3 dieses Vertrages) beträgt 95 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als fünf (5) Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
- 11. Schlussbestimmungen
11.1 Sofern der Nutzer als Verbraucher (gem. § 13 BGB) seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von SPRT APP zuständige Gericht. Sofern der Nutzer Unternehmer (gem. § 14 BGB) ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von SPRT APP zuständige Gericht – wobei SPRT APP auch berechtigt ist, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
11.2 Soweit nicht in diesen AGB oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist der Nutzer nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SPRT-APP seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.
11.3 Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Keine Handlung oder Unterlassung oder anderes Verhalten einer Partei gilt als (stillschweigend erklärter) Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag oder als Duldung einer Pflichtverletzung.
11.4 Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.5 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. SPRT APP wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch SPRT APP steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.6 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. SPRT APP ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
11.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.